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Trotz der konsequenten Umsetzung der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) und des kantonalen Massnahmeplans Lufteinhaltung gilt die Stadt Winterthur als lufthygienisches Sanierungsgebiet.

 

Die gesetzlichen Immissionsgrenzwerte für Ozon (im Sommer) und Feinstaub (im Winter) werden regelmässig überschritten. Um die Winterthurer Bevölkerung vor übermässigen Immissionen zu schützen, wurde 2011 zusätzlich zu den Vorschriften auf Bundes- und Kantonsebene ein städtischer Massnahmeplan Luftreinhaltung in Kraft gesetzt.

 

 

 

 

Dieser sieht unter anderem eine Sensibilisierungskampagne zu den Themen "Feinstaub" und "Ozon" vor, die zum Nachdenken und Handeln anregen soll.

 

Die Fachstelle Umwelt der Stadt Winterthur ist zuständig für den Vollzug im Bereich Luftreinhaltung auf Stadtgebiet. Mehr unter >> Umwelt- und Gesundheitsschutz

 
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